Am vergangenen Samstag habe ich im Rahmen einer Tagung der Schönstatt-Mannesjugend Fulda ein kurzes Referat mit Austausch zum Thema „Religion und Arbeitsrecht“ gehalten. Dabei ging es neben den Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts auch um die Auswirkungen von Religiösität am Arbeitsplatz. So wurden beispielsweise Fragen zum Tragen von religiösen Zeichen genauso besprochen wie die aktuelle Rechtsprechung.
Ich möchte allen Teilnehmern für den angenehmen Austausch, die gute Mitarbeit und die angenehme Atmosphäre danken.
Die Kirche plant eine Lockerung in Sachen Arbeitsrecht. Immerhin ein Schritt in die richtige Richtung. Dennoch bleibt zu sagen, dass, wer unter kirchlicher Trägerschaft arbeitet, sich stets bewusst sein sollte, dass für ihn weiterhin Sonderregelungen gelten, die teilweise weit über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen.
Mehr auf SPON