(34) Der kleine Kalli – und das Bauordnungsrecht

(34) Der kleine Kalli – und das Bauordnungsrecht

Eigentlich hätten der kleine Kalli und Willibald eine Baugenehmigung benötigt. Andererseits war das Bauwerk gar nicht fest mit dem Boden, sondern vielmehr mit dem Baum verbunden. Doch das überzeugte die Baubehörde nicht. Das Baumhaus der beiden glich einer Baumvilla und stand einem herklömmlichen Haus in nichts nach. Isolierfenster, Türen mit massiven Eisenbeschlägen, Dachziegel, Fußbodenheizung und Balkon; das Bauwerk ließ keine Wünsche offen. Selbst Spülmaschine und Wäschetrockner waren vorhanden. Zwar hatten sich die Kalli und Willi wirklich mühe gegeben, das Baumhaus mit natürlichen Baumaterialien und Spanplatten bestmöglich an die bauliche Umgebung im bis dahin unbebauten Außenbereich anzupassen, doch leider war der Mann von der unteren Baubehörde anderer Ansicht. So war der Toilettenabfluss zwar durch den darunter fließenden Bach gewährleistet, doch angeblich waren die Umweltstandards nicht eingehalten worden. Kalli verstand die Welt nicht mehr, das Baumhaus verfügte über Wärmedämmung, Isolierung und war weitgehend autark und sollte aus Naturschutzgründen weichen?! Das konnte nicht sein.  Der kleine Kalli und Willibald hatten ihren Zweitwohnsitz in den Wipfeln schon aufgegeben, als sich Biber an dem Bach ansiedelten und eindrucksvoll Kallis These stützten: Nicht fest mit dem Boden verbunden.

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