Darf man nun in Bayern auf einer Parkbank sitzen und Bücher lesen und Eis essen, oder nicht? – Eine Chronik der Ereignisse.
Am Anfang steht eine Verordnung, die das Verlassen der Wohnung nur beim vorliegen triftiger Gründe gestattet. Diese Gründe sind in der Verordnung exemplarisch aufgezählt. Unter anderem heißt es:
„Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung“
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV/true Verordnung vom 27.3.2020
Die große und spannende Frage war also: Ist das Lesen eines Buches und Verweilen auf der Parkbank als triftiger Grund anzusehen? Die Frage stellten sich nicht nur Bürger und Polizei, sondern wohl auch das Staatsministerium des Inneren. Letzteres ging dazu über die offenen Fragen auf seiner Webseite in einem FAQ-Bereich zu klären. Dort hieß es sodann:
Und weiter:
Einige Bürger hatten wohl ihre eigene Auffassung von triftigen Gründen oder aber die tolle Webseite des STMI nicht gelesen. Jedenfalls haben viele das Wetter genutzt und sich auf eine Parkbank gesetzt. Zum Lesen und Verweilen.
Auftritt Polizei. Die wiederum hatten offenbar die Webseite gelesen und gingen nunmehr dazu über Anzeigen aufzuschreiben. Einige Bürger fragten sogar bei der Polizei nach:
Die wohl aufkommende Empörung der Bürger und die Frage nach der Sinnhaftigkeit dieser Sichtweise und die Verärgerung über die Anzeigen bewegten den Innenminister Herrmann sodann wohl zu einer Stellungnahme zu dem Thema. Darin heißt es:
„Es spricht daher überhaupt nichts dagegen, wenn sich jemand im Rahmen seines Spaziergangs allein, mit der Familie oder sonstigen Angehörigen seines Hausstandes zwischendurch auf eine Parkbank in die Sonne setzt“
Herrmann, 8.4.2020, https://www.stmi.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2020/115/index.php
Und weiter heißt es:
„Es spielt für das Infektionsrisiko auch keinerlei Rolle, ob jemand dabei ein Buch oder eine Zeitung liest oder etwa ein Eis isst“, machte Herrmann deutlich. Dasselbe gelte für ein Sonnenbad im Park oder auf einer Wiese.“
Herrmann, 8.4.2020, https://www.stmi.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2020/115/index.php
Vielleicht sprechen ja die auf der eigenen Webseite veröffentlichten Antworten dem entgegen? Wir erinnern uns. Und werfen einen neuerlichen Blick auf die Webseite des STMI.
Doch die FAQ hat man inzwischen heimlich still und leise abgeändert. Nunmehr liest man dort nur noch Folgendes:
So „selbstverständlich“ wie nunmehr beschrieben, schien das vor nicht allzu langer Zeit noch nicht einmal für das STMI selbst zu sein.
Damit wäre das Thema jedenfalls geklärt. Viel Spaß beim Sonnenbad auf der Parkbank und bleibt gesund!
Mit gebührendem Abstand
Euer Bonkos